Rechtsanwalt Erbrecht München
Rechtsanwalt Erbrecht München Die Philosophien unserer Kanzlei sind simpel:
Sind wir als objektive Instanz engagiert, wahren wir die Rechtsgrundsätze und ergreifen keine Partei Rechtsanwalt Erbrecht München.
In diesem Falle gilt es objektiv rechtswahrend aufzutreten. Insbesondere sind diese Tätigkeiten bei Schlichtungen und Mediationen relevant.
Sind wir als Interessenvertreter engagiert, vertreten wir Ihr Anliegen Rechtsanwalt Erbrecht München.
In diesem Falle sehen wir uns als “Streiter” in Ihrer und für Ihre Sache und möchten die Interessen unserer Mandanten im Rahmen unserer Möglichkeiten bestens durchsetzen und Ihnen bei der Zielerreichung helfen.
Hierbei hilft nach unserer Erfahrung regelmäßig die Suche nach Kontakt und Klärung der streitigen Positionen.
Insbesondere als Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter bzw. Nachlasspfleger, ist die ordnungsgemäße Wahrung der Interessen unabdingbar, da etwaige Abwesende sich regelmäßig nicht selbst zu Wort melden können.
Wir raten dazu, Probleme außergerichtlich zu lösen und möglichst ohne ausufernden Streit auszukommen. Sollte dieses allerdings nicht möglich sein, lassen wir Sie selbstverständlich auch im Prozessfalle nicht im Stich.
Wir verfahren nach dem Motto,

Einer der Kernpunkte unserer Kanzlei ist die Nachhaltigkeit und die Erzielung langfristiger Lösungen.
Aus diesem Grunde bilden wir u.a. auch Nachwuchs aus und sind eingetragene Referendarausbilder.
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Ein Kernbereich unserer Tätigkeit ist das Erbrecht.
Hierzu gehören jegliche Facetten dieses spannenden, aber auch herausfordernden Rechtsgebietes. Ob es sich insbesondere um die Testamentserstellung, -vollstreckung, Generationsmanagement, vorweggenommene Erbfolge, Erbauseinandersetzung, Vermächtniseinforderung, Pflichtteilsforderungen oder -verteidigungen handelt.
Auch Erbteilsverkäufe und -schenkungen sowie entsprechend gestalterische Lösungen sind unsere Aufgaben.
Unsere Prämisse ist:
“Wer zu lange wartet,
dem bleibt eine Gestaltung verwehrt.”
Ab einem gewissen Zeitpunkt, beispielsweise der Geschäfts- und/oder Testierunfähigkeit, dem Versterben oder der Verschollenheit, kann keine Gestaltung oder Planung mehr erfolgen und man kann nur noch reagierend versuchen, die Schäden so gering wie möglich zu halten.
Wir bieten regelmäßig an, auch mit Ihrer Familie entsprechende Lösungen zu erörtern und für Fragen, sowie den tatsächlichen Übergang, begleitend zur Seite zu stehen. Ob und in welchem Umfang die Erbfolge jedoch im Kreis der Engsten besprochen werden soll, will wohl überlegt sein.
Unternehmerischen Vermögen raten wir hierzu, sollte die Nachfolge auch innerhalb der Familie erfolgen.
Bei Privatvermögen wird kann die offene Diskussion der Erbfolge ggf. erhebliche Probleme nach sich ziehen. Hier ist eine Betrachtung im Einzelfall und unter Berücksichtigung der Familienverhältnisse und Charaktere unabdingbar.
Sprechen Sie uns gerne an, wir erarbeiten Lösungen und Vorgehensmöglichkeiten mit Ihnen.