Rechtsanwalt
Rechtsanwalt lic.iur. Alexander Lecki
Rechtsanwalt „IUS EST ARS BONI ET AEQUI“
„Mit Augenmass, Diplomatie, Ausdauer und der nötigen Durchsetzungskraft geradlinig zum angestrebten Erfolg“.
Dies ist der Leitsatz unserer an zentraler Stelle in Winterthur gelegenen Anwaltskanzlei Rechtsanwalt.
Unser kleines Team, bestehend aus einem Anwalt und einem Juristen mit abgeschlossenem Hochschulstudium, berät Privatpersonen und kleinere sowie mittlere Unternehmen in sämtlichen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Belangen. Unser Spektrum reicht von der Beantwortung alltäglicher Rechtsfragen, der Ausarbeitung von Verträgen, der aussergerichtlichen Schlichtung von Konflikten bis zur Führung komplexer gerichtlicher Verfahren.
Unsere Arbeitsweise baut auf der dreissigjährigen Tätigkeit des Kanzleiinhabers Rechtsanwalt, dem persönlichen Kontakt mit den Klienten sowie einem Netzwerk von Fachleuten (Mediziner, Handwerker etc.) auf, die bei Bedarf zur Problemlösung herangezogen werden können.
Bewusst bewahren wir uns bei unserer Tätigkeit die anwaltliche Unabhängigkeit in der Weise, dass wir in der Lage sind, nötigenfalls auch gegenüber marktmächtigen Gesellschaften konsequent handeln zu können.
Während des ersten Gesprächs mit dem Klienten prüfen wir dessen Anliegen und die Möglichkeit,
sein Problem zu lösen. Im Rahmen eines ersten Gespräches wird die sinnvollste Strategie vorgestellt und mit der Klientschaft besprochen. Ebenso werden die Grundlagen für die Mandatsführung gemeinsam besprochen.
Erst dann werden wir tätig.
Sind Sie neugierig auf unser Tätigkeitsfeld und uns selbst ? Dann lernen Sie uns auf den kommenden Seiten kennen!
Unser Tätigkeitsgebiet
Allgemein: Rechtsanwalt
- beratend und prozessführend (vor sämtlichen Instanzen in der Deutschschweiz sowie dem Schweizerischen Bundesverwaltungsgericht und dem Schweizerischen Bundesgericht)
- Fallanalyse („Gutachten“)
- Ausarbeitung von Verträgen
- Vermittlung in Streitfällen vor der Einleitung behördlicher Schritte
- Erledigung rechtlich relevanter Korrespondenz mit Behörden
- Vertretung der Interessen der Klienten vor Gericht sowie anderen Behörden
Kanzleiteam
Rechtsanwalt lic.iur. Alexander Lecki
beruflich relevanter Werdegang des Rechtsanwalt
eidgenössische Maturität Typus A (altsprachliches Profil mit Latein und Griechisch)
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Zürich
26. Mai 1982 Promotion zum Lizentiaten der Rechtswissenschaft (Prädikat: „magna cum laude“)
Anschliessend bis 31. Dezember 1989: Tätigkeit am Bezirksgericht Zürich, dazwischen 1988 Erwerb des zürcherischen Fähigkeitsausweises für den Rechtsanwaltsberuf seit 1. Januar 1990, Aufnahme der Tätigkeit als Rechtsanwalt, bis September 2004 in Zürich
und danach in Winterthur
Sprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch
Publikationen:
„Leasingvertrag als verkappter Abzahlungsvertrag“ in: Schweizerische Juristenzeitung, 84. Jahrgang, 1988.
„Aktuelle Probleme im individuellen Arbeitsverhältnis“, Spektra Verlag, Reihe HRM-Dossier, 2001